Nach neuem Vorschlag von verschiedenen Verbänden

Deutsche Bischöfe gegen liberalere Abtreibungsregelungen

Veröffentlicht am 17.10.2024 um 13:27 Uhr – Lesedauer: 

Berlin/Bonn ‐ Verschiedene Verbände haben einen Vorschlag für eine liberalere Handhabung der Abtreibungsregelung in Deutschland gemacht. Die Deutsche Bischofskonferenz kritisiert den Vorstoß deutlich.

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Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat sich erneut gegen eine Liberalisierung der bestehenden Abtreibungsregelung ausgesprochen und einen entsprechenden Vorstoß von Verbänden kritisiert. Bei einer außerstrafrechtlichen Regelung bestehe die erhebliche Sorge, dass damit der Anspruch auf gleichen Schutz von ungeborenem wie geborenem menschlichen Leben aufgegeben werde, heißt es in einer Stellungnahme der Bischofskonferenz am Donnerstag in Bonn.

Zuvor hatten verschiedene Verbände einen Vorschlag vorgelegt, nach dem die Regelungen zur Abtreibung nicht mehr im Strafgesetzbuch stehen sollen und ein Abbruch der Schwangerschaft bis zur 22. Woche möglich sein soll. Derzeit sind Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen oder nach einer Vergewaltigung.

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hatte im April Empfehlungen für eine Liberalisierung der Abtreibung vorgelegt. Union, AfD und FDP sind gegen eine Reform. Auch die katholische Kirche ist gegen eine Streichung von Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch. Bei dem nun vorgelegten Papier der Verbände, zu denen das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, der Deutsche Frauenrat, Doctors for Choice, Evangelische Frauen in Deutschland, Pro Familia, der Deutsche Juristinnenbund sowie Terre des Femmes gehören, haben drei Kommissionsmitglieder mitgewirkt.

Hochproblematisch und in sich widersprüchlich

Die Bischöfe betonen weiter, auch das Bundesverfassungsgericht betone, dass spätestens mit der Einnistung der befruchteten Eizelle von einem menschlichen Leben auszugehen sei. Hochproblematisch und in sich widersprüchlich sei es, dass gerade die Schutzbedürftigkeit des Ungeborenen und sein völliges Angewiesensein auf die werdende Mutter eine Begründung für eine verminderte staatliche Schutzpflicht gegenüber dem ungeborenen Kind darstellen solle.

Die Argumentation für eine außerstrafrechtliche Regelung sei nicht stichhaltig, so die Bischöfe. Eine Kriminalisierung oder Stigmatisierung von ungewollt Schwangeren sowie von Ärztinnen und Ärzten gebe es durch die derzeitige Regelung nicht. Das geltende Beratungskonzept setze auf die letztverantwortliche Entscheidung der Frau nach dem Beratungsgespräch und trage damit ihrem Selbstbestimmungsrecht Rechnung.

Weiter plädieren die Bischöfe dafür, frauen-, familien-, wohnungs- und sozialpolitische Maßnahmen zur Unterstützung schwangerer Frauen und zum Schutz des Lebens auszubauen. Sie könnten das geltende Schutzkonzept, das bereits auf dem Prinzip Hilfe statt Strafe basiere, weiter wirksam ergänzen. (KNA)