Streit zwischen letzter verbliebener Klosterbewohnerin und Trägerverein

Ordensfrau will wieder über Privatvermögen verfügen – Klage abgewiesen

Veröffentlicht am 23.10.2024 um 11:56 Uhr – Lesedauer: 

Appenzell ‐ Eine Schweizer Kapuzinerin übertrug bei ihrem Eintritt die Verwaltung ihres Vermögens dem Kloster. Die ging auf einen Trägerverein über, als dieser das Kloster übernahm. Doch die Ordensfrau liegt mit ihm über Kreuz. Nun ging der Streit vor Gericht.

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Eine Schweizer Kapuzinerin will wieder über ihr Privatvermögen verfügen – und ist mit einer Klage gegen den Trägerverein, der ihr Kloster verwaltet, gescheitert. Das Bezirksgericht Appenzell (Kanton Inerrhoden) wies laut Schweizer Medienberichten am Dienstag den Antrag der Ordensfrau ab. Es gehe dabei um einen Betrag von 55.000 Franken sowie seither aufgelaufene Zinsen in Höhe von 35.000 Franken. Zusätzlich wurde die Ordensfrau vom Gericht verpflichtet, dem Verein ihre bisher bezogene Rente der Alters- und Hinterlassenenversicherung rückwirkend ab März 2022 zu überweisen und das auch künftig zu tun. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Laut den Medienberichten kam der Vorsitzende Richter zu dem Schluss, dass im betreffenden Fall eine sogenannte "Nutznießung" vorliege. "Es ist zwar Ihr Vermögen, aber es bleibt so lange zurückgestellt, wie Sie im Kloster leben", sagte er zur Ordensfrau. Sie habe auch keine Entscheidungsbefugnis über die Anlage des Vermögens. "Sie können jedoch jederzeit das Kloster verlassen, dann erhalten Sie Ihr Vermögen zurück."

Sorge um Versorgung im Alter

Der Streit zwischen Schwester Maria Scholastika (80) und dem Trägerverein Kloster Maria Rosengarten Wonnenstein schwelt bereits seit einigen Jahren. Sie ist die einzige Ordensfrau, die noch in dem Kloster lebt. Sie will es nicht verlassen, da sie bislang keine feste Garantie für ein Leben außerhalb des Klosters erhalten habe. Um sich im Alter versorgen zu können, will sie wieder auf ihr Privatvermögen zugreifen, das sie bei ihrem Eintritt 1964 mitbrachte und dessen Verwaltung somit auf das Kloster überging. Durch kleinere Schenkungen und Erbschaften wuchs es im Laufe der Jahre. 2014 übernahm der Verein das Kloster; damals ging auch die Verwaltung der Privatvermögen der Schwestern auf diesen als Rechtsnachfolger über. Inzwischen wird der Verein mehrheitlich von Alten Herren einer Studentenverbindung geführt. Er plant, aus dem Kloster ein Zentrum für Wohnen, gewerbliches Arbeiten und Spiritualität zu machen.

Schwester Scholastika und ihr Anwalt zweifeln an, dass der Verzicht auf das Vermögen unter dem neuen Rechtsträger weiter Gültigkeit hat. Unterstützung erhält sie auch von einer Interessengemeinschaft, der scharfe Kritik am Vorgehen des Trägervereins übt. Gleichzeitig heißt es von Seiten des Trägervereis, dass dieser Rücklagen für die Altersvorsorge von Schwester Maria Scholastika geschaffen habe. 2022 reichte die Schwester beim Vatikan Beschwerde ein, fand aber kein Gehör. Stattdessen wurde sie vom Sankt Gallener Bischof und der römischen Ordenskongregation aufgefordert, sich einer neuen Gemeinschaft anzuschließen, da sie allein keine Gemeinschaft im klösterlichen Sinn mehr bilde. Dennoch lebt sie nach wie vor im Kloster. Formal ist ihre Vorgesetzte die Oberin der Schweizer Föderation St. Klara. (mal)