Forderung nach breiter gesellschaftlicher Debatte

ZdK warnt vor übereilter Abstimmung zu Abtreibung

Veröffentlicht am 05.12.2024 um 13:33 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Vor der Debatte über eine Reform der Abtreibungsregelung werden Stimmen lauter, die vor einer übereilten Abstimmung vor den Neuwahlen warnen – besonders aus der Kirche. Unterdessen spricht Ministerin Paus von einer "moderaten Weiterentwicklung".

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Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) warnt vor einer übereilten Abstimmung über eine Änderung der bisherigen Abtreibungsregelung. "Im Galopp will eine interfraktionelle Gruppe offenbar ein neues Gesetz noch vor der Neuwahl des Bundestags durchbringen", sagte ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp am Donnerstag in Berlin. "Das halte ich für fatal. Die Debatte um den Paragrafen 218 muss gesellschaftlich breit geführt werden." Es gehe um eine existenzielle Frage und damit verbundene ethische Dilemmata. Auch Unions-Chef Friedrich Merz (CDU) und der neue FDP-Generalsekretär Marco Buschmann hatten vor einer übereilten Abstimmung gewarnt.

Der Reformentwurf wird am frühen Donnerstagabend erstmals im Bundestag beraten. Ob es vor den Neuwahlen noch zu einer Abstimmung kommt, ist derzeit unklar. Kern des vor allem von Abgeordneten der SPD und der Grünen vorgelegten Entwurfs zur bisherigen Abtreibungsregelung ist, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche grundsätzlich rechtmäßig sind. Eine Beratungspflicht soll bleiben, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen bis zur Abtreibung. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs sollen künftig zudem von der Krankenkasse übernommen werden.

Derzeit rechtswidrig

In Deutschland sind derzeit Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung.

Weiter erklärte Stetter-Karp, wenn ein Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche künftig nicht mehr rechtswidrig sein solle, werde die doppelte Anwaltschaft für das ungeborene Leben und für die Frauen aufgegeben. Ein abgestufter Lebensschutz - vor der zwölften Woche geringer als danach - sei aus katholischer Sicht nicht zu akzeptieren.

Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger am 28. September 2022 in Fulda.
Bild: ©KNA/Harald Oppitz (Archivbild)

Auch der Freiburger Erzbischof Stephan Burger pocht auf eine gesellschaftliche Debatte vor einer Abstimmung.

Ähnlich äußerte sich der Freiburger Erzbischof Stephan Burger. "Wer hier Änderungen will, muss darüber vorher eine breite gesellschaftliche Debatte führen. Das ist bislang nicht geschehen", sagte Burger der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen berührten Grundfragen menschlichen Lebens, die nicht einfach im Vorübergehen erledigt werden könnten.

Der Katholische Deutsche Frauenbund kritisierte, dass der Gesetzentwurf den Schutz des ungeborenen Lebens gegenüber der bisherigen Regelung deutlich zurücknehme. Die damit einhergehende Neubewertung der grundrechtlichen Stellung des ungeborenen Lebens bleibe unreflektiert und werde nicht weiter ausgeführt.

"Moderate Weiterentwicklung"

Unterdessen warb Bundesministerin Lisa Paus (Grüne) für eine Zustimmung für eine Reform der Abtreibungsregelung. Frauen dürften nicht mehr "kriminalisiert und stigmatisiert" werden, weil sie sich selbstbestimmt für einen Abbruch einer Schwangerschaft in der Frühphase entschieden, erklärte die Ministerin. Der Gruppenantrag zu Paragraf 218 sei eine moderate Weiterentwicklung des geltenden Rechts zum Schwangerschaftsabbruch. Auch der Verein Frauenwürde und die Initiative "Wir sind Kirche" unterstützen den Entwurf für eine Reform. Damit werde eine seit Jahrhunderten bestehende Diskriminierung der Frau beendet, schreiben sie. (KNA)