Nach Feiertagsverschiebung keine erneute Pflicht zum Messbesuch
Wenn ein hoher kirchlicher Feiertag in einem Land ausnahmsweise verschoben wird, weil er zum Beispiel auf einen Sonntag fällt, dann ist der Kirchgang am Ersatztag nicht verpflichtend. Das hat das Vatikan-Dikasterium für Gottesdienste und Sakramentenordnung entschieden und in einer offiziellen Note mitgeteilt. Das Dokument wurde bereits am 23. Januar von Kardinal Arthur Roche (Foto oben) unterzeichnet und wurde jetzt bekannt.
In dem Text wird dargelegt, dass es durch das Nebeneinander von beweglichen (vom Osterdatum abhängigen) und nicht beweglichen (also stets am selben Datum begangenen) Feiertagen in manchen Jahren zu kirchlichen "Doppelbelegungen" eines Tages kommen kann. In diesem Fall sei immer der höherrangige Feiertag zu begehen. Wenn ein Bischof oder eine Bischofskonferenz entscheidet, den dadurch entfallenden kirchlich "gebotenen Feiertag" auf einen anderen Tag zu verlegen, dann entfalle die Verpflichtung zum Kirchgang an diesem "Ersatztag".
Beispiel USA
Anlass der vatikanischen Note war eine Entscheidung der Bischöfe in den USA. Sie hatten im vergangenen Jahr den gebotenen Feiertag der Unbefleckten Empfängnis Mariens vom 8. Dezember auf den Folgetag verlegt, weil der Marien-Feiertag 2024 mit dem Zweiten Adventssonntag zusammenfiel. Sie hatten damals auch den Ersatztag zu einem kirchlich gebotenen Feiertag erklärt, so dass US-amerikanische Katholiken gehalten waren, an beiden Tagen zur Messe zu gehen.
Katholiken, die an einem gebotenen kirchlichen Feiertag – dazu zählen in Deutschland unter anderem der Ostermontag, der Pfingstmontag und Christi Himmelfahrt – nicht an einer Eucharistiefeier teilnehmen, begehen nach kirchlicher Auffassung eine Sünde. In Deutschland hatten die Bischöfe diese sogenannte Sonntagspflicht im Zuge der Corona-Pandemie vorübergehend aufgehoben. (KNA)