Gremien können mögliche Kandidaten nennen

Bischofssuche in Eichstätt: Diözesanadministrator lädt Laien ein

Veröffentlicht am 25.06.2025 um 13:54 Uhr – Lesedauer: 

Eichstätt ‐ Die Mitwirkung von Laien bei der Bestellung eines neuen Diözesanbischofs war einer der ersten Beschlüsse des Synodalen Wegs. Auch bei der Suche eines Nachfolgers für Bischof Gregor Maria Hanke sollen die Gremien Kandidaten vorschlagen können.

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Der Eichstätter Diözesanadministrator Alfred Rottler und sein Ständiger Vertreter Michael Alberter haben die kirchlichen Gremien des Bistums um aktive Beteiligung bei der Suche nach geeigneten Kandidaten für das Amt des Bischofs von Eichstätt gebeten. "In einem Schreiben ermutigen sie die Vertreterinnen und Vertreter des Diözesanrats, des BDKJ-Diözesanvorstands, des bisherigen Priesterrats, des Diözesansteuerausschusses, der pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die MAV Sondervertretung Pastorale Dienste sowie die Dekane, ein Kandidatenprofil zu erarbeiten", heißt es in einer Mitteilung der Diözese (Mittwoch). Es sei den Gremien freigestellt, "auf dessen Grundlage mögliche Kandidaten zu nennen".  

Den Gremien werde hierzu ein Fragenkatalog übermittelt, der "zentrale Aspekte der Eignung für das Bischofsamt behandelt". Der Katalog frage so unter anderem nach "geistlicher Tiefe, Leitungserfahrung, theologischer Kompetenz und pastoraler Praxis" der Kandidaten. "Die eingereichten Profile und Vorschläge sollen das Eichstätter Domkapitel bei der Erstellung einer Kandidatenliste unterstützen", erklärte das Bistum.

Auch Weltsynode wirbt für Laien-Mitsprache

Im Bistum Eichstätt gilt das Bayerische Konkordat (1924). Demnach erstellt das Eichstätter Domkapitel eine Vorschlagsliste mit geeigneten Kandidaten für das Amt des Bischofs, die dem Vatikan übermittelt wird. Auch die übrigen Domkapitel und die Diözesanbischöfe, die im Geltungsbereich des Bayerischen Konkordats liegen, legen dem Vatikan ähnliche Listen vor. Der Papst kann sich bei seiner Ernennung an diese Listen halten, ist jedoch nicht an sie gebunden. 

Die Beteiligung von Laien bei der Bestellung von Diözesanbischöfen ist eine der zentralen Forderungen des Synodalen Wegs der Kirche in Deutschland. Der Handlungstext "Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs" sieht die Bildung eines Laiengremiums vor, das genauso viele Mitglieder wie das Domkapitel hat und dieses "bei der Wahrnehmung seiner Rechte im Prozess der Bischofsbestellung unterstützt". Das Bayerische Konkordat und die kirchenrechtlichen Ausführungsbestimmungen dazu sehen eine direkte Laienbeteiligung bei der Zusammenstellung der Kandidatenliste laut Bistum nicht vor. Auch die Weltsynode hat sich in ihrem Abschlussdokument für eine größere Stimme des Volkes Gottes bei der Wahl der Bischöfe ausgesprochen. 

Der bisherige Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke war am Pfingstsonntag auf eigenen Wunsch hin zurückgetreten. Papst Franziskus habe den Amtsverzicht des 70-Jährigen noch kurz vor Ostern "nunc pro tunc" – also auf einen noch festzulegenden Termin – angenommen. Hanke begründete seinen Rücktritt mit dem Wunsch, nach rund 19 Jahren als Diözesanbischof als "einfacher Pater Gregor" in die Seelsorge zurückkehren. (cbr)