Bremen ermöglicht Bestattung mit Haustier – Theologe befürwortet Idee
In Bremen können Verstorbene ab sofort mit ihren Haustieren beigesetzt werden. Die entsprechende Gesetzesänderung tritt an diesem Samstag in Kraft, wie eine Sprecherin der Bremischen Umweltsenatorin der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte. Damit gehört Bremen zu den Vorreitern bei der Mensch-Tier-Bestattung in Deutschland: In den meisten Bundesländern ist diese Form nur vereinzelt oder gar nicht möglich. Eine Ausnahme ist etwa Hamburg, wo die Beisetzung mit dem Haustier seit März 2020 ebenfalls einheitlich per Gesetz geregelt ist.
Das neue Gesetz in Bremen erlaubt den Friedhofsbetreibern, Flächen mit Grabstätten einzurichten, "auf denen auf Wunsch der verstorbenen Personen eine Urne mit der Asche eines Haustieres dem Grab beigegeben werden kann". Auch in Hamburg müssen verstorbene Hunde, Katzen oder andere kleinere Tiere vor der Beisetzung zunächst eingeäschert werden. Dann können sie wahlweise im Sarg oder in der Urne bestattet und dem Grab von Frauchen oder Herrchen beigelegt werden.
Der Leiter des Instituts für Theologische Zoologie in Münster, Rainer Hagencord, befürwortet Angebote wie in Bremen und Hamburg. Hunde und Katzen seien für viele Menschen Familienmitglieder. Eine gemeinsame Trauer sei angemessen. Zudem sei es in anderen Epochen - etwa unter Friedrich dem Großen (1712-1786) - noch selbstverständlich gewesen, dass das geliebte Haustier mit ins Grab komme. "Es gab das klare Verständnis, dass das Tier zu mir gehört und dass die Hoffnung besteht, dass es mit mir in eine andere Wirklichkeit – nennen wir es den Himmel – geht," sagt Hagencord. (KNA)
