Kirchenausstattung einer katholischer Kirchen
Die Orgel
Die Orgel gilt als die "Königin der Instrumente" und hat dementsprechend in den meisten Kirchenbauten einen wahrhaft erhabenen Platz auf ihrer Empore. Orgelähnliche Instrumente sind bereits seit der Antike bekannt. Die ersten großen Orgeln im heutigen Sinn wurden im späten Mittelalter in großen Kirchen installiert. Seither sind sie aus der Kirchenmusik kaum noch weg zu denken. Die kirchlichen Regeln für die Liturgie räumen der Orgel daher als anerkanntem Hauptinstrument eine besondere Rolle ein. Sie soll demnach den Gesang des Volkes unterstützen, aber auch solistisch eingesetzt werden. Außerdem, so heißt es in der Grundordnung des Römischen Messbuchs, soll die Orgel vor Inbetriebnahme nach einem festgelegten Ritus gesegnet werden.
Das Weihwasserbecken
Seit dem Mittelalter ist es üblich, nahe der Kirchentür ein Weihwasserbecken zu installieren. Mit dem Weihwasser (siehe Taufbecken) können sich die Gläubigen beim Betreten (und Verlassen) der Kirche bekreuzigen. Romano Guardini erklärt diese Zeichenhandlung so: "Wenn nun der Christ Gottes Haus betritt, dann netzt er Stirn und Brust und Schulter, das heißt, sein ganzes Wesen, mit dem reinen und reinmachenden Wasser, auf dass seine Seele lauter werde. Ist das nicht schön? Wie in diesem Brauch die entsündigte Natur, und die Gnade, und der nach Reinheit verlangende Mensch sich im Zeichen des Kreuzes zusammenfinden?"
Das Taufbecken
Einer der ältesten Ausstattungsteile christlicher Kirchen ist das Taufbecken oder der Taufstein. Als erstes Sakrament im Leben des Christen war es bereits im Urchristentum theologisch umfangreich ausgestaltet und liturgisch reich entwickelt. In der Antike wurde die Taufe erwachsenen Menschen gespendet. Entsprechend verfügten die Kirchen über größere, in den Boden eingelassene Taufbecken. Mit der später aufkommenden Kindertaufe entwickelte sich das Taufbecken – auch Taufstein genannt - zu seiner heutigen, deutlich kleineren Form. Das Kirchenrecht legt fest, dass in jeder Pfarrkirche ein solches Becken vorhanden sein muss. Die Spendung der Taufe zählt zudem zu den wichtigsten Aufgaben des Pfarrers. Die Taufe kann nach katholischem Verständnis nur mit echtem Wasser gespendet werden. In der Regel handelt es sich dabei um Tauf- oder Weihwasser, das vom Pfarrer zu Ostern in einem eigenen Ritus gesegnet wurde. Vor allem in größeren Kirchen hat das Taufbecken einen baulich besonders gestalteten Ort, teilweise in einer eigenen Taufkapelle.
Der Beichtstuhl
Wie die Taufe und die Eucharistiefeier hat auch das Sakrament der Buße einen festen Ort innerhalb des Kirchenbaus. Traditionell wird es den Gläubigen im sogenannten Beichtstuhl gespendet. Nachdem sich im Mittelalter die heutige Form der Einzelbeichte herausgebildet hatte, legten die Gläubigen ihr Schuldbekenntnis vor dem Priester kniend im offenen Kirchenraum ab. Etwa ab dem 16. Jahrhundert entwickelte sich der heute bekannte Beichtstuhl, der dem Pönitenten (Gläubigen) und dem Priester den Schutz des Beichtgeheimnisses garantieren soll. Zwischen Beichtenden und Beichtvater befindet sich dabei ein Gitter oder eine undurchsichtige Glasscheibe, damit beide Personen sich nicht genau erkennen können. Dies soll eine gewisse Anonymität herstellen und so zum Ausdruck bringen, dass der Gläubige seine Sünden nicht der Person des Priesters anvertraut, sondern Christus selbst. Das Kirchenrecht sieht den Beichtstuhl zwar als eigentlichen Ort der sakramentalen Beichte vor, kennt aber auch die Möglichkeit, das Sakrament an einem anderen Ort, etwa in einem eigenen Beichtzimmer, zu spenden.
Die Kirchenbänke
In katholischen Kirchen finden sich heute fast durchweg fest installierte Kirchenbänke für die Teilnehmer der Gottesdienste. In modernen Kirchen werden sie teilweise ersetzt durch bewegliche Stühle. Bis in die Neuzeit gab es in den Kirchen jedoch keine fest installierten Sitzplätze für die Gläubigen; sie nahmen stehend am Gottesdienst teil. In den Kirchen der orthodoxen Tradition ist das meist noch bis heute der Fall. In der Grundordnung des Römischen Messbuchs heißt es: "Die Plätze für die Gläubigen sind mit entsprechender Sorgfalt so anzuordnen, dass diese mit Augen und Herz an den heiligen Feiern, wie es sich gehört, teilnehmen können." Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Gläubigen die entsprechenden Körperhaltungen einnehmen können, etwa das Knien. Zu diesem Zweck verfügen die Bänke in katholischen Kirchen über kleine Bänke vor den Sitzreihen und entsprechend niedrige Lehnen.
Die Sedilien
Der Priester und die übrigen Personen des Altardienstes haben eigene Plätze im Altarraum der Kirche. Diese besonders gestalteten Sitze werden auch Sedilien genannt. In der Grundordnung des Messbuchs heißt es dazu: "Der Sitz des zelebrierenden Priesters muss dessen Amt, der Versammlung vorzustehen und das Gebet zu leiten, anzeigen." Er soll zu diesem Zweck bestenfalls in der Mitte des Altarraums den Sitzen der übrigen Gläubigen gegenüberliegend aufgestellt sein und "darf nicht wie ein Thron aussehen". Eine Sonderform des Priestersitzes stellt demgegenüber die bischöfliche Kathedra dar. Dieser oft prachtvoll gestaltete Thron ist nämlich nicht bloße Sitzgelegenheit in der Liturgie. Vielmehr versinnbildlicht sie die umfassende Gewalt des Bischofs als oberster Lehrer, Gesetzgeber und Priester seiner Diözese.
Der Ambo
Den Gläubigen solle neben dem "Tisch des eucharistischen Mahles" auch der "Tisch des Wortes" reich gedeckt werden, beschloss das Zweite Vatikanische Konzil. Dafür steht der Ambo. Über die Jahrhunderte hat er sich in Form und Funktion nur unwesentlich verändert; von einem kanzelartigen Bauwerk in der frühen Kirche hat er sich heute zu einem erhöht stehenden, massiven Lesepult entwickelt. In Kirchen der orthodoxen Riten wird als Ambo eine besonders gestaltete Stufe vor dem Altarbereich bezeichnet. Der Ambo in katholischen Kirchen soll der "Würde des Wortes Gottes" angemessen sein, wie es die Grundordnung des Messbuchs verlangt und daher ein feststehendes Bauwerk und nicht bloß ein einfaches Lesepult sein. Vom Ambo aus werden etwa Lesungen, Evangelium und Predigt vorgetragen.
Der Altar
Er bildet den Mittelpunkt eines jeden katholischen Kirchenbaus: der Altar. Das Zweite Vatikanische Konzil formuliert, dass die Liturgie zugleich Quelle und Höhepunkt allen kirchlichen Tuns ist. Somit hat auch der Altar, auf dem der zentrale Teil des gottesdienstlichen Geschehens stattfindet, eine besondere Bedeutung im Kirchenbau. Dementsprechend gibt es eine ganze Reihe von Vorschriften für die Beschaffenheit von Altären. So soll er etwa fest mit dem Boden der Kirche verbunden und mindestens die Tischplatte muss aus echtem Naturstein gefertigt sein. Auf oder neben dem Altar muss ein Kruzifix aufgestellt sein, das sogenannte Altarkreuz. In vielen alten Kirchen finden sich heute zwei Altäre: Der Hauptaltar, an dem die Messe in der ordentlichen Form gefeiert wird und der alte Hochaltar dahinter, der bis zur Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil in Benutzung war. Romano Guardini schreibt über den Altar: "Er steht im Heiligsten der Kirche, auf Stufen herausgehoben aus dem übrigen Raum, der selbst vom Werkbereich der Menschen draußen abgesondert ist – abgeschieden wie das Heiligtum der Seele. Fest gebaut auf sicherem Sockel, wie der wahrhaftige Wille im Menschen, der um Gott weiß und entschlossen ist, sich für Ihn einzusetzen."
Der Tabernakel
Der Tabernakel stellt den heiligsten Ort eines Kirchenbaus dar. In diesem kunstvoll gestalteten Schrank werden die in der Messfeier gewandelten Hostien, also der Leib Christi – das Allerheiligste – aufbewahrt. Das passiert, damit auch Menschen, die nicht an der Gottesdienstfeier teilnehmen können, die Eucharistie später zum Beispiel am Krankenbett empfangen können. Zudem ist der Tabernakel mit dem Allerheiligsten ein Ort der Verehrung. Etwa seit dem Barock stand der Tabernakel in der Regel zentral auf dem Altar. In vielen Kirchen wird der alte Hochaltar in dieser Funktion heute weiter genutzt, während in neu gebauten oder umgestalteten Kirchen ein eigener Ort für den Sakramentenschrank, teilweise in einer speziellen Kapelle, geschaffen wurde. "Der Tabernakel", sagt das Kirchenrecht, "muss sich an irgendeinem hervorragenden Platz der Kirche oder Kapelle befinden, der gut sichtbar, kunstvoll ausgestattet und zum Gebet geeignet ist". Der Schrank muss zudem unbeweglich und aus einem festen Material, in der Regel einem Edelmetall, gefertigt sein. Beim Tabernakel muss zudem eine Öl- oder Wachskerze als "Ewiges Licht" dauerhaft brennen, um so die Anwesenheit des Allerheiligsten anzuzeigen.