Bundestag diskutiert über Staatsleistungen an die Kirchen
Dieser Frage soll nach Ansicht der Linksfraktion in Zukunft intensiver nachgegangen werden. In der Kommission sollten laut Linksfraktion unter anderem Kirchenvertreter, Historiker sowie Ökonomen und Ländervertreter sitzen. Der Antrag wurde an die Ausschüsse überwiesen.
Die Staatsleistungen sind Ersatzzahlungen des Staates für Vermögensverluste der Kirchen, vor allem zur Zeit der Reformation und des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803, bei dem viele Klöster und kirchliche Ländereien verstaatlicht wurden. Seit 1919 gebietet Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung die Ablösung der Staatsleistungen.
Länder fürchten hohe Einmalzahlungen an die Kirchen
Das aber ist bis auf Ausnahmen nicht geschehen, auch, weil die Länder hohe Einmalzahlungen an die Kirchen fürchten. Mittlerweile gibt es in mehreren Bundesländern Verhandlungen über eine Rückführung oder Ablösung von Zahlungen. Auch viele Bischöfe haben signalisiert, dass sie zu Verhandlungen bereit sind.
Die Linken-Abgeordnete Halina Wawzyniak erklärte, der Antrag solle den Weg ebnen, einen seit fast 100 Jahre alten Verfassungsauftrag einzulösen. Union und SPD erklärten, sie könnten dem Antrag nicht folgen. Sie verwiesen darauf, dass Verhandlungen darüber zunächst Ländersache seien. In einigen Ländern liefen diese bereits.
Die Staatsleistungen seien keine Geschenke oder Subventionen, sondern Ersatzleistungen, so die CDU-Abgeordnete Margaret Horb. Der CDU-Abgeordnete Markus Koob betonte, dass den Kirchen viel Anerkennung zu zollen sei. Sie deckten viele Bereiche ab, die für Staat und Gesellschaft von existenzieller Bedeutung seien. Der SPD-Abgeordnete Lothar Binding erklärte, er könne dem Antrag zwar nicht folgen, es müsse aber langfristig eine Lösung für eine Ablösung der Staatsleistungen gefunden werden. (KNA)