Das Dekret der römischen Glaubenskongregation wurde am Sonntag verlesen

Vatikan erklärt Jesuskind-Anhänger zur Sekte

Veröffentlicht am 05.06.2016 um 17:11 Uhr – Lesedauer: 
Sekten

Vatikanstadt ‐ Aus Sicht der Kirchenleitung sei die Gemeinschaft "Bambinello von Gallinaro" eine "pseudoreligiöse Organisation". Sie hatte sich 2015 zur "Christlichen Universalkirche vom Neuen Jerusalem" ausgerufen.

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Aus Sicht der Kirchenleitung handelt es sich bei der Gemeinschaft, die sich im Oktober 2015 zur "Christlichen Universalkirche vom Neuen Jerusalem" ausrief, um eine "pseudoreligiöse Organisation". Ihre Wallfahrtskirche im Dorf Gallinaro zieht jährlich Tausende Pilger an, vor allem jeden letzten Sonntag im Juni. Die Wallfahrten nach Gallinaro gründen in den angeblichen Visionen von Giuseppina Norcia. 1947 wollte sie das Jesuskind schlafend auf einer Wolke gesehen haben.

Eine Wiege für das Jesuskind

Die Erscheinung wiederholte sich den Angaben ihrer Gemeinschaft zufolge am 15. Mai 1974. Damals forderten demnach die Jungfrau Maria und der Erzengel Michael die Seherin auf, eine Wiege für das Jesuskind zu bauen. Daraus entstand die heutige Wallfahrtskirche. Seitdem verstärkten weitere Wunderberichte den Zustrom von Gläubigen. Norcia starb 1989 im Alter von 49 Jahren. Die Glaubenskongregation erklärte jetzt, die Gemeinschaft stehe in Widerspruch zur katholischen Lehre, da sie ihre Anhänger von der Teilnahme an katholischen Sakramenten wie auch von Kontakten zu Priestern und Pfarreimitgliedern abhalte und zur Missachtung der Lehre der Päpste aufrufe.

Ferner wird darauf verwiesen, dass sich das Bistum Sora schon 2001 von der Gruppe und den angeblich übernatürlichen Botschaften distanzierte. Da die selbsterklärte Kirche ein Schisma begangen, also die Gemeinschaft mit dem Papst aufgegeben habe, unterlägen ihre Anhänger der von selbst eintretenden Beugestrafe der Exkommunikation, teilte die Glaubenskongregation weiter mit. Der Bischof von Sora, Gerardo Antonazzo, gab seinen Priestern mit der Bekanntgabe des Dekrets zugleich die Vollmacht, die Exkommunikation in der Beichte zu lösen. Dabei müsse aber feststehen, dass es sich um eine bewusste und förmliche Mitgliedschaft bei der "Kirche des Neuen Jerusalem" handelte und dass die betreffende Person sich definitiv von ihr abkehren wollte. (KNA)