Lexikoneintrag: H wie Heiliger Stuhl

Heiliger Stuhl,

Auch: Apostolischer Stuhl, Päpstlicher Stuhl; Bischofssitz des Papstes als Nachfolger des Apostels Petrus in Rom. Gemeint ist: 1. das Amt des Papstes und Bischofs von Rom mit den in seinem Auftrag handelnden römischen Verwaltungsbehörden (Kurie); 2. der Apostolische Stuhl (und damit der Papst) als Völkerrechtssubjekt, der am Völkerrechtsverkehr teilnimmt, diplomatische Beziehungen zu anderen souveränen Ländern unterhält, Verträge und Abkommen schließt und Mitglied internationaler Nichtregierungsorganisationen ist. Zu unterscheiden ist zwischen dem Heiligen Stuhl und dem 1929 gegr. Staat der Vatikanstadt mit eigenem Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt. Bei den Vereinten Nationen ist der Heilige Stuhl (und nicht der Vatikanstaat) als permanenter Beobachter zugelassen. Er darf bei der Jahresvollversammlung in die Debatte eingreifen und hat auch das Recht zu antworten, soweit es um ihn selbst geht.