Lexikoneintrag: K wie Kanon
Kanon, der
Lat. canon = "Regel, Norm, Richtschnur"; Abk. Can. oder can.; Bez. für: 1. eine einzelne Rechtsvorschrift im kath. Kirchenrecht (Codex Iuris Canonici); 2. den unveränderlichen Teil der Hl. Messe, das Eucharistische Hochgebet (vom Sanctus bis zum Pater noster); 3. den festgelegten Textkorpus der Bibel (Kanonisation). "In den Kanon aufnehmen" meint die Anerkennung einer Schrift oder eines Rechtsgrundsatzes.