Lexikoneintrag: K wie Kanoniker
Kanoniker, der
Auch: Kanonikus; Mitglied eines Stifts bzw. Domkapitels (Chorherr) oder einer anderen nichtklösterlichen kirchl. Gemeinschaft. Das Zusammenleben der Gemeinschaft sowie die Feier der Gottesdienste (Kapitelamt) sind bestimmten Regeln (Kanon) unterworfen.