Lexikoneintrag: K wie Kardinaldekan
Kardinaldekan, der
Auch: Kardinalkämmerer; ranghöchster Kardinalbischof und Vorsitzender des Kardinalskollegiums. Das Amt geht auf das 12. Jh. zurück. Der Kardinaldekan wird aus der Mitte der Kardinalbischöfe gewählt; er ist "Erster unter Gleichen" (lat. primus inter pares) und ohne irgendeine Jurisdiktionsgewalt. Seine Wahl muss vom Papst bestätigt werden. Der Kardinaldekan muss seinen Wohnsitz in Rom haben und hat das Recht, den Papst zum Bischof zu weihen, falls dieser bei seiner Wahl noch nicht Bischof sein sollte. Der Dekan des Kardinalskollegiums ist traditionsgemäß Titularbischof von Ostia.