Lexikoneintrag: K wie Kirchenprovinz
Kirchenprovinz, die
Mehrere Bistümer zusammen bilden eine Kirchenprovinz mit einem Erzbistum und mehreren Suffraganbistümern. Die Kirchenprovinz wird von einem Erzbischof geleitet. In einigen kirchenrechtl. Angelegenheiten ist das Erzbistum als Berufungsinstanz zuständig, z. B. in der Ehegerichtsbarkeit.