Koadjutor, der
Lat. "Mitgehilfe"; ein vom Papst ernannter Bischof, der einem amtierenden Bischof bzw. Erzbischof zur Seite gestellt wird und zugleich das Recht der Nachfolge besitzt. Er muss vom Diözesanbischof zum Generalvikar bestellt werden und unterstützt ihn in der gesamten Leitung der Diözese, vertritt ihn auch bei dessen Abwesenheit oder Verhinderung. Kommt es zu einer Sedisvakanz des bischöflichen Stuhls, weil der Diözesanbischof zurücktritt oder stirbt, übernimmt der Koadjutor sofort die Leitung der Diözese und ist neuer Diözesanbischof. In diesem Fall bleibt das möglicherweise bestehende Wahlrecht des Domkapitels außer Betracht. So wurde z. B. Joseph Höffner am 6. Januar 1969 zum Koadjutor des Erzbischofs von Köln bestellt, um den damals fast erblindeten Joseph Kardinal Frings zu unterstützen.