Lexikoneintrag: K wie Kulturkampf

Kulturkampf, der

Allg. Bez. für die Auseinandersetzungen zwischen dem 1871 gegr. Deutschen Reich und der kath. Kirche, in deren Folge das Verhältnis zwischen Staat und Kirche (z. B. im Schulwesen und in der Ehegesetzgebung) neu bestimmt wurde. Dahinter stand der grundlegende Konflikt zwischen dem sich entwickelnden modernen Staat und der vom Traditionalismus geprägten kath. Kirche (Ultramontanismus). Vor allem in Preußen wurde der Kulturkampf mit besonderer Schärfe geführt. Reichskanzler Otto Fürst von Bismarck wollte den politischen Einfluss der kath. Kirche brechen. In der 1870 gegr. Zentrumspartei sah er v. a. eine politische Kraft, mit der sich der Papst in die Angelegenheiten des weithin protestantisch geprägten neuen Deutschen Reiches einmischen wollte. So verbot er 1872 mit dem "Jesuitengesetz" die Tätigkeit des Jesuitenordens. 1875 wurden mit dem "Brotkorbgesetz" alle staatlichen Leistungen an die kath. Kirche eingestellt und fast alle Klostergemeinschaften (außer den Krankenpflegeorden) aufgelöst. Mit dem "Zivilehegesetz" führte das Deutsche Reich im gleichen Jahr die pflichtmäßige Zivilehe ein. Der starke Stimmenzuwachs für die Zentrumspartei veranlasste Bismarck, mit Papst Leo XIII. Verhandlungen aufzunehmen. Mit den "Friedensgesetzen" von 1886 und 1887 wurde der Kulturkampf formell beendet.