Lexikoneintrag: K wie Kurienkongregation
Kurienkongregation, die
Früher: Kardinalskongregation; einem Ministerium vergleichbare, für die ganze Kirche zuständige Behörde der Römischen Kurie; sie wird von einem Kardinalpräfekten geleitet. Heute bestehen neun Kurienkongregationen: für die Glaubenslehre, für die Ostkirchen, für den Gottesdienst und die Sakramente, für die Evangelisation der Völker, für die Bischöfe, für den Klerus, für die Ordensleute und Säkularinstitute, für das kath. Bildungswesen und für die Selig- und Heiligsprechungsverfahren.