Lexikoneintrag: L wie Lateranverträge

Lateranverträge,

Die zwischen dem Heiligen Stuhl und Italien am 11. Februar 1929 im Lateranpalast unterzeichneten Verträge (Staatsvertrag, Konkordat und Finanzabkommen). Sie garantieren die Souveränität des Heiligen Stuhls auf internationaler Ebene mit der Vatikanstadt als neuem Staat und dem Papst als Staatsoberhaupt, regeln die Rechtstellung der kath. Kirche und sichern dem Heiligen Stuhl eine einmalige Entschädigung für den Verlust des Kirchenstaates zu. Im Gegenzug erkennt der Papst den ehem. Kirchenstaat als Teil Italiens und die Stadt Rom als Sitz der italienischen Regierung an.