Marienerscheinungen,
Das sinnlich wahrnehmbare Erscheinen der Gottesmutter Maria einzelnen oder mehreren Menschen gegenüber zählt nach katholischer Lehre zu den so genannten Privatoffenbarungen. Sie haben damit keine allgemeine Glaubensverbindlichkeit, selbst wenn die katholische Kirche eine Marienerscheinung als gesichert ansieht und sie offiziell anerkannt hat. Marienerscheinungen lassen sich bis in die frühchristliche Zeit zurückverfolgen. Bereits im Jahr 41 soll Maria dem heiligen Jakobus während einer Missionsreise im heutigen Spanien erschienen sein. Sind es bis ins Mittelalter häufig erwachsene Männer (zumeist Kleriker), denen Maria erschienen sein soll, berichten später vor allem Kinder und Menschen aus dem einfachen Volk von Marienerscheinungen (Lourdes; Fatima, Knock). Viele Orte von Marienerscheinungen entwickelten sich schnell zu bekannten Pilgerstätten, häufig verbunden mit Berichten von Wunderheilungen.