Lexikoneintrag: O wie Offizial

Offizial, der

Lat. officium = "Amt"; der Leiter des kirchl. Gerichts (Offizialat) eines Bistums. Der Offizial muss Priester sein, das Doktorat oder Lizentiat im Kanonischen Recht besitzen und mindestens 30 Jahre alt sein. Er wird vom (Erz-)Bischof eingesetzt und vertritt den Diözesanbischof im Bereich der kirchl. Gerichtsbarkeit. Sein Amt erlischt nicht mit Eintritt einer Sedisvakanz, bedarf jedoch der Bestätigung durch den neuen Bischof.