Lexikoneintrag: O wie Ordinarius

Ordinarius, der

Lat. episcopus ordinarius; Bez. für den Diözesanbischof (auch: residierender Bischof) als Inhaber der obersten Hirtengewalt einer Diözese. Für Ordensleute ist der höhere Ordensobere der Ordinarius, i. d. R. der Provinzial. Auch eine Personalprälatur hat in der Gestalt ihres Leiters ihren eigenen Ordinarius.