Papst, der
Lat. papa = "Vater"; das Oberhaupt der kath. Kirche. Der Ehrentitel wurde bis zum 3. Jh. unterschiedslos für alle Bischöfe verwandt. Bischof Siricius von Rom (384-399) bezeichnete sich erstmals amtl. als "papa", Gregor I. (590-604) legte schließlich fest, dass dieser Titel ausschließlich dem Bischof von Rom gebührt. Als Bischof von Rom und damit als Nachfolger des Apostels Petrus ist der Papst Träger der obersten Leitungsvollmacht und besitzt "die oberste, volle, unmittelbare und allgemeine ordentliche Gewalt in der Kirche, die er immer frei ausüben kann" (CIC can. 331). Seine besondere Stellung kommt auch durch seine weiteren Titel zum Ausdruck: von Rom, Stellvertreter Jesu Christi, Nachfolger des Fürsten der Apostel, Höchster Pontifex der Universalkirche, Patriarch des Abendlandes, Primas von Italien, Erzbischof und Metropolit der römischen Kirchenprovinz, Souverän des Staates der Vatikanstadt, Servus Servorum Dei (lat. "Diener der Diener Gottes"). Papst Benedikt XVI. (seit 2005) hat auf den Titel "Patriarch des Abendlandes" freiwillig verzichtet. Damit zeige der Papst "historischen und theologischen Realismus", begründete der Vatikan diesen Verzicht. Der Titel "Patriarch des Abendlandes" sei von Beginn an nicht sehr klar gewesen und im Laufe der Geschichte obsolet und praktisch nicht mehr benutzbar geworden. Die Päpste unterschreiben nicht wie die übrigen Bischöfe mit einem Kreuz vor ihrem Namen, sondern mit der Hinzufügung der Buchstaben PP. (lat. Pastor Pastorum = "Hirte der Hirten"), z. B. Benedikt PP. XVI. Die Bischofskirche des Papstes ist die Lateranbasilika in Rom, nicht die Peterskirche. Die protokollarische Anrede des Papstes lautet "Heiliger Vater", "Heiligkeit" bzw. "Eure Heiligkeit".