Lexikoneintrag: P wie Profanierung

Profanierung, die

Lat. profanare = "entweihen, verweltlichen"; die Entweihung bzw. Verweltlichung eines sakralen Gebäudes (z. B. Kirche). Sie kann Folge von Zerstörung oder zweckfremder Nutzung sein oder sie wird durch ein Dekret des Bischofs vorgenommen. Das Dekret wird am Ende der letzten Messe verlesen, die die Gemeinde in ihrer Kirche feiert; es folgen einige Riten, die das Ende der bisherigen Nutzung markieren. Das Gebäude kann danach eine andere Zweckbestimmung erhalten, die aber nicht im Widerspruch zur früheren Nutzung als Kirche stehen darf.