Lexikoneintrag: R wie Rota Romana
Rota Romana, die
Auch: Römische Rota; der Gerichtshof des Heiligen Stuhls, der im 13. Jh. gegründet wurde und für eine einheitliche Rechtsprechung in der Kirche sorgen soll. In erster Instanz ist die Rota Romana für Streitsachen von Bischöfen, Äbten und Diözesen zuständig und für Fälle, die der Papst dem Gericht zuweist. Als Berufungsinstanz stellt sie die Gültigkeit kirchl. Eheschließungen oder die Nichtigkeit einer Weihe fest.