Lexikoneintrag: S wie Suffraganbistum

Suffraganbistum, das

Auch: Suffragandiözese; ein der Kirchenprovinz zugeordnetes Bistum. Ein Suffraganbistum wird von einem Bischof geleitet, der im Rahmen des kirchl. Rechts (CIC) eigenständig arbeitet. Meist wird der Bischof von dem zuständigen Erzbischof in sein Amt eingeführt bzw. begraben. Nur in einigen kirchenrechtl. Angelegenheiten ist das Erzbistum als Berufungsinstanz zuständig, z. B. in der Ehegerichtsbarkeit.