Lexikoneintrag: T wie Titular(erz)bischof
Titular(erz)bischof, der
Bez. für Bischöfe oder Erzbischöfe, die keiner Diözese vorstehen, sondern auf den Titel einer ehemaligen, nicht mehr bestehenden Diözese ernannt und geweiht sind. Zu den Titularbischöfen gehören alle Kardinäle, die kein Bistum leiten, alle Weihbischöfe und i. d. R. die päpstlichen Diplomaten (Nuntius). Auch hohe Beamte in der Kurie werden häufig zu Titularbischöfen ernannt.