Lexikoneintrag: T wie Triduum
Triduum, das
Lat. "drei Tage"; drei Tage dauernde kirchl. Feiern zu besonderen Anlässen, z. B. Ostertriduum (triduum paschale) an Karfreitag, Karsamstag und Ostern zur Feier von Tod, Grabesruhe und Auferstehung. Ein Triduum als drei feierliche Gottesdienste in drei verschiedenen römischen Kirchen wird auch nach einer Selig- und Heiligsprechung gefeiert. Einen achttägigen Festnachklang (Oktav) gibt es seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil nur noch zu Ostern und Weihnachten.