Lexikoneintrag: V wie Vatikanstadt

Vatikanstadt, die

Ital. Stato della Città del Vaticano = "Staat der Vatikanstadt", auch: Vatikanstaat, intern. Abk. SCV. Als Staat der Vatikanstadt wird das in der Stadt Rom gelegene souveräne Staatsgebiet bezeichnet. Staatsoberhaupt ist der Papst als Inhaber der höchsten legislativen, exekutiven und judikativen Gewalt. Er delegiert jedoch die Regierungsgeschäfte an einen Kardinal, der seinen Sitz im vatikanischen Governatoratspalast hat. Die von drei Seiten mit einer drei Kilometer langen Festungsmauer (16./17. Jh.) umgebene Vatikanstadt ist mit 0,44 Quadratkilometern der kleinste Staat der Welt. Zur Vatikanstadt gehören neben den Gebäuden (Peterskirche, Vatikanpalast mit Papstwohnung, Vatikanische Museen) sowie Gartenanlagen, Höfen und Plätzen (Petersplatz) auch mehrere extraterritoriale Besitzungen in und bei Rom, darunter die großen Basiliken (Lateranbasilika, S. Maria Maggiore und St. Paul vor den Mauern) und die päpstliche Sommerresidenz Castel Gandolfo. Der Staat der Vatikanstadt wurde 1929 durch die Lateranverträge zwischen dem Heiligen Stuhl und Italien errichtet. Er zählt nur wenige hundert Staatsbürger; i. d. R. ist die Staatsangehörigkeit an den Wohnsitz im Vatikan und eine entsprechende Funktion gekoppelt. Die Vatikanstadt ist eine Wahlmonarchie. In der Sedisvakanz übernimmt das Kardinalskollegium die Regierungsgewalt. Von der Vatikanstadt als weltlichem Herrschaftsgebiet des Papstes ist der Heilige Stuhl als selbständiges Völkerrechtssubjekt zu unterscheiden. Das Wappen der Vatikanstadt zeigt die dreifache Papstkrone (Tiara) mit den zwei gekreuzten Schlüsseln, einem in Gold und einem in Silber. Die Farben symbolisieren die Schlüssel des Apostels Petrus, des ersten Papstes. Petrus hat die "Schlüsselgewalt" von Jesus selbst erhalten: "Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreiches geben; was du auf Erden binden wirst, das wird auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird auch im Himmel gelöst sein" (Mt 16, 19). Die Schlüssel stehen damit für die höchste geistliche Verfügungsgewalt, einer für das "Binden", der andere für das "Lösen".