Lexikoneintrag: V wie Vikar

Vikar, der

Lat. vicarius = "Stellvertreter"; der Stellvertreter eines geistlichen Amtsträgers oder Inhaber eines kirchl. Hilfsamtes. Der Pfarrvikar ist Mitarbeiter des Pfarrers einer Pfarrgemeinde (Kaplan). Der Domvikar unterstützt das Domkapitel, der Generalvikar ist Stellvertreter des Bischofs für die Verwaltung des Bistums, der Bischofsvikar ist mit einer besonderen Aufgabe beauftragt. In mittelalterlicher Zeit dagegen war ein Vikar ein Geistlicher, der nicht zur Seelsorge verpflichtet war, sondern aus einem gestifteten Vermögen, der Vikarie, unterhalten wurde. Seine Pflichten waren in der Vermögensstiftung festgeschrieben, z. B. werktäglicher Gottesdienst an einem eigenen Altar und Predigten an den Hochfesten. Seit dem Konzil von Trient (Tridentinum) wurden die Vikare zugunsten der Kapläne verdrängt, weil Kapläne zur Seelsorge verpflichtet waren, vom Bischof ihre Seelsorgestelle zugewiesen bekamen, aber dafür auch von ihm bezahlt werden mussten. Im Süddeutschen werden die Bezeichnungen "Vikar" und "Kaplan" heute synonym gebraucht.