Lexikoneintrag: Z wie Zölibat

Zölibat, der/das

Lat. caelebs = "ehelos"; die aus religiösen Gründen gewählte Ehelosigkeit, in der lat. Kirche für alle Priester verpflichtend. Diese Verpflichtung übernehmen Priester aus freier Entscheidung; sie ist Ausdruck eines ungeteilten Dienstes für Gott und die Menschen. Im kath. Kirchenrecht heißt es dazu: "Die Kleriker sind gehalten, vollkommene und immerwährende Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen zu wahren; deshalb sind sie zum Zölibat verpflichtet, der eine besondere Gabe Gottes ist, durch welche die geistlichen Amtsträger leichter mit ungeteiltem Herzen Christus anhangen und sich freier dem Dienst an Gott und den Menschen widmen können" (can. 277). Aus der Bibel lässt sich der Zölibat nicht direkt ableiten. Erst 1139 wurde die Zölibatsverpflichtung zum Kirchengesetz. Ausgenommen von der Zölibatsverpflichtung sind verheiratete Pastoren anderer christlicher Gemeinschaften, die konvertieren. Sie dürfen als Priester ihre Ehe fortsetzen.