Lexikoneintrag: B wie Bistum

Bistum, das

Auch: Diözese; ein von einem Bischof geleiteter territorial umschriebener Seelsorgs- und Verwaltungsbezirk. Das Bistum ist Körperschaft des öffentlichen Rechts und als solches rechtsfähig. Sein Gebiet ist in Dekanate und Pfarreien, ggf. auch Regionen und Bezirke aufgegliedert. Die Errichtung, Änderung oder Aufhebung eines Bistums erfolgt durch den Heiligen Stuhl. Mehrere Bistümer sind einem Erzbistum zugeordnet und bilden zusammen eine Kirchenprovinz, an deren Spitze ein Erzbischof (Metropolit) steht. Nach der Neuordnung der Bistumsgrenzen (1995) gibt es in Deutschland sieben Erzbistümer (Bamberg, Berlin, Freiburg, Hamburg, Köln, München-Freising sowie Paderborn) und 20 Bistümer (Aachen, Augsburg, Dresden-Meißen, Eichstätt, Erfurt, Essen, Fulda, Görlitz, Hildesheim, Limburg, Magdeburg, Mainz, Münster, Osnabrück, Passau, Regensburg, Rottenburg-Stuttgart, Speyer, Trier und Würzburg). Die dt. Diözesen sind im Verband der Diözesen Deutschlands, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn, zusammengeschlossen.