Camerlengo, der
Ital. "Kämmerer"; hohes Amt in der Römischen Kurie. Ihm obliegt die Leitung der Apostolischen Kammer, der päpstlichen Finanzbehörde. Besondere Bedeutung kommt dem im Kardinalsrang stehenden Camerlengo zu, wenn der Papst stirbt. Der Camerlengo stellt offiziell den Tod des Papstes fest und übernimmt während der Sedisvakanz als Vorsitzender der Sonderkongregation - unterstützt von drei per Los bestimmten Kardinälen - die Verwaltung der Kirche, allerdings ohne Jurisdiktionsgewalt, d. h. er besitzt nicht die allein dem Papst zustehende Leitungsvollmacht. Die Feststellung des Todes läuft nach einem festgelegten Ritual ab: Im Beisein des Päpstlichen Zeremonienmeisters, der Prälaten sowie des Sekretärs und Kanzlers der Apostolischen Kammer, der die amtl. Todesurkunde auszustellen hat, stellt der Kardinalkämmerer den Tod des Papstes offiziell fest. Anschließend nimmt er dem Verstorbenen den Fischerring ab, das Symbol der päpstlichen Macht. Der Ring sowie das päpstliche Bleisiegel werden bei der ersten Generalkongregation der Kardinäle vor den Augen der Anwesenden zerbrochen. Danach muss der Camerlengo das Arbeitszimmer und die Privatgemächer des verstorbenen Papstes versiegeln. Er teilt dem Kardinalvikar von Rom den Tod des Papstes mit, der seinerseits durch einen eigenen Erlass die Bevölkerung Roms hiervon unterrichtet. Der Camerlengo ist auch dafür zuständig, die Beisetzung des Papstes und die Wahl des Nachfolgers vorzubereiten.