Lexikoneintrag: C wie Codex Iuris Canonici

Codex Iuris Canonici,

Abk. CIC; dt.: Codex des kanonischen Rechts, das Gesetzbuch des lat. Kirchenrechts. 1917 in Kraft gesetzt, reflektiert der Codex Iuris Canonici in seiner Neufassung von 1983 die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils. Er gliedert sich in sieben Bücher und enthält 1.752 Einzelvorschriften (Canones).