Lexikoneintrag: D wie Definitor
Definitor, der
Priesterlicher Berater und Helfer, v. a. zuständig für die Vermögensverwaltung. In einem Dekanat ist er der Vertreter des Dechanten. In vielen Ordensgemeinschaften Bez. für Ordensmitglieder, die eine bestimmte Entscheidungskompetenz haben.