Lexikoneintrag: D wie Diözesanadministrator

Diözesanadministrator, der

Lat. administrare = "verwalten"; der vom Domkapitel, in Einzelfällen auch vom Papst beauftragte Übergangsleiter einer Diözese, wenn der Bischöfliche Stuhl durch Tod, Rücktrittsannahme oder Versetzung des Diözesanbischofs unbesetzt (vakant) ist. Das Amt des Diözesanadministrators endet mit der Amtseinführung des neuen Diözesanbischofs.