Lexikoneintrag: D wie Diözesanrat
Diözesanrat, der
Oberstes Laiengremium in einer Diözese. Der Diözesanrat vertritt die kath. Frauen und Männer einer Diözese und ist der Zusammenschluss von Vertreter(inne)n der Katholikenausschüsse der Stadt- und Kreisdekanate und der kath. Jugend- und Erwachsenenverbände. Seine Aufgabe ist es, das Apostolat der Laien zu fördern, Anliegen der Katholiken in Kirche und Gesellschaft öffentlich zu vertreten, zu Fragen des öffentlichen und kirchlichen Lebens Stellung zu nehmen und den Bischof und die Bistumsverwaltung in diesen Fragen zu beraten. Vertreter(innen) des Diözesanrats werden in das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) entsandt.