Lexikoneintrag: E wie Ehe
Ehe, die
Von ahd. ewa = "Ewigkeit, Recht, Gesetz". Die kath. Kirche versteht die Ehe als eine lebenslange Gemeinschaft von Mann und Frau (Monogamie). Die Ehe ist unter Getauften ein Sakrament, das sich die Eheleute selbst spenden, wenn sie vor dem zuständigen Pfarrer und zwei Zeugen diesen lebenslangen Bund schließen. Der Ritus der Eheschließung wird Trauung genannt. Da der Ehebund eine lebenslange Gemeinschaft und damit unauflöslich ist, kennt die kath. Kirche keine Ehescheidung. Allerdings ist es möglich, dass eine Ehe aus bestimmten Gründen annulliert wird.