Lexikoneintrag: E wie Eheannullierung
Eheannullierung, die
Eine Ehe ist nach kath. Verständnis sakramental und kann daher nicht geschieden werden. Es ist jedoch möglich, dass sie nicht gültig zustande gekommen ist, d. h. dass das Ehesakrament überhaupt nicht empfangen wurde. In diesem Fall können die Partner ihre Ehe vom jeweiligen Kirchengericht (Offizialat) für ungültig erklären, also annullieren lassen. Mögliche Gründe für eine nicht zustande gekommene Ehe sind Formmängel (z. B. wenn die Heirat vor einem nicht zuständigen Pfarrer erfolgte), Ehehindernisse oder Willensmängel (wenn z. B. ein Ehepartner das Eheversprechen nur vorgetäuscht hat).