Lexikoneintrag: E wie Erbsünde

Erbsünde, die

Lat. peccatum originale = "Ursünde"; der Begriff drückt aus, dass jeder Mensch in eine Welt hineingeboren wird, in der er ohne eigenes Zutun Leid, Tod, Unrecht und Schuld vorfindet. Jeder Mensch ist, ohne etwas dagegen tun zu können, in Zusammenhänge hineingestellt, die ihn mitschuldig werden lassen, noch bevor er aus eigenverantwortlichem Handeln schuldig werden kann. Kein Mensch erlebt die Welt, wie sie sein sollte - das macht es ihm schwerer, selber gut zu sein, und wirkt sich außerdem negativ auf die Mitmenschen aus. Niemand kann sich aus eigener Kraft aus diesen Verstrickungen befreien. Aus der Erbsünde ergibt sich daher die Notwendigkeit der Erlösung des Menschen, die durch die Menschwerdung, den Kreuzestod und die Auferstehung Jesu Christi verwirklicht wurde. Erlösung geschieht demnach durch die glaubhaft bis in den Tod ausgesagte Botschaft Jesu, dass die Unvollkommenheiten der Welt, Sünde und Schuld niemals größer sind als die Liebe Gottes. Erbsünde bedeutet, dass niemand vollkommen sein kann, sondern zwingend Schuld auf sich lädt. Erlösung bedeutet, in der Gewissheit leben zu können, überhaupt nicht vollkommen sein zu müssen, weil Gott seine Liebe nicht nach Leistung verteilt, sondern frei schenkt und weil diese Liebe das letzte Wort über das Leben der Menschen hat.