Lexikoneintrag: E wie Erzbistum

Erzbistum, das

Auch: Erzdiözese; Bez. für ein Bistum, dem mehrere andere Bistümer (Suffraganbistümer) zugeordnet sind. Gemeinsam bilden sie eine Kirchenprovinz. Das Erzbistum wird von einem Erzbischof (auch: Metropolit) geleitet. In einigen kirchenrechtl. Angelegenheiten ist das Erzbistum als Berufungsinstanz zuständig, z. B. in der Ehegerichtsbarkeit. In Deutschland gibt es sieben Erzbistümer: Bamberg, Berlin, Freiburg, Hamburg, Köln, München-Freising sowie Paderborn.