Lexikoneintrag: E wie Ex cathedra

Ex cathedra,

Lat. "vom Lehrstuhl aus"; eine Lehrentscheidung des Papstes, die er in seiner Eigenschaft als oberster Hirte und Lehrer der Gesamtkirche mit der erklärten Absicht trifft, kraft seiner apostolischen Vollmacht letztverbindlich zu entscheiden.