Wiener Kardinal Schönborn über wiederverheiratete Geschiedene

"Keuschheit in zweiter Ehe nicht zwingend"

Veröffentlicht am 23.10.2015 um 13:20 Uhr – Lesedauer: 
Kardinal Christoph Schönborn, Erzbischof von Wien, bei der Pressekonferenz zur Familiensynode am 16. Oktober 2014 im Vatikan.
Bild: © KNA
Familiensynode

Vatikanstadt ‐ Kardinal Schönborn wünscht sicht einen differenzierten Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen. Auch die Aufforderung zur Enthaltsamkeit in einer zweiten, zivil geschlossenen Ehe hält er nicht für unbedingt erforderlich.

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Deshalb sei in der Stellungnahme des deutschsprachigen Zirkels zum Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen davon auch nicht mehr die Rede.

Wie er schon am Donnerstag in einem Interview mit der österreichischen katholischen Nachrichten-Agentur kathpress betont hatte, wünscht er sich eine differenzierte kirchliche Betrachtung der Situation von wiederverheirateten Geschiedenen. Er hoffe sehr, dass der entsprechende Vorschlag der deutschen Sprachgruppe von der Synode aufgegriffen und weiterentwickelt werde.

"Objektive Situation betrachten"

Diese hatte dafür plädiert, dass künftig ein Priester als Beichtvater im Gespräch mit dem jeweils Betroffenen klären soll, ob nach der Schließung einer erneuten Zivilehe "ein Zugang zu den Sakramenten möglich ist". In diesem Gespräch müsse die "objektive Situation" betrachtet werden. Dazu gehöre auch die Frage, wie es um den verlassenen Partner steht, und ob die neue Partnerschaft in der weiteren Familie oder in der Gemeinde Verletzungen oder Ärgernisse verursacht. Eine solche "ehrliche Besinnung" könne "das Vertrauen in die Barmherzigkeit Gottes stärken, die niemandem verweigert wird, der sein Versagen und seine Not vor Gott bringt", heißt es in dem Abschlussbericht der deutschen Sprachgruppe, der am Mittwoch veröffentlicht wurde.

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Video: © katholisch.de

Der Papst will etwas tun und Dinge weiterentwickeln, davon ist Abtpräses Jeremias überzeugt. Auch wenn es in einzelnen Punkten kein gemeinsames Votum der Synode gibt, so sei dies keine Niederlage, sondern Zeichen, wie vielfältig die Weltkirche ist.

Ob schon in das Schlussdokument der Synode klare Kriterien für ein solches seelsorgerliches Gespräch aufgenommen werden können, ist nach Ansicht Schönborns jedoch unsicher: Das "wird man sehen", zeigte er sich gegenüber kathpress abwartend. De facto sei es freilich schon in vielen Bischofskonferenzen der Fall, dass man sich um solche Hilfen für die Seelsorge bemühe. Das gelte auch für das Erzbistum Wien.

Bezug auf Papstschreiben "Familiaris consortio" von Johannes Paul II.

Schönborn, der Moderator der deutschsprachigen Arbeitsgruppe war, verwies auch auf das Schreiben "Familiaris consortio" von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahr 1981. Darin habe der polnische Pontifex bereits klar Unterscheidungsmerkmale angesprochen, mit deren Hilfe Seelsorger die Situationen von Schuld oder Unschuld bei geschiedenen Wiederverheirateten untersuchen könnten. Wörtlich heißt es in dem Papstschreiben unter anderem: "Es ist ein Unterschied, ob jemand trotz aufrichtigen Bemühens, die frühere Ehe zu retten, völlig zu Unrecht verlassen wurde oder ob jemand eine kirchlich gültige Ehe durch eigene schwere Schuld zerstört hat." Wieder andere seien eine neue Verbindung eingegangen im Hinblick auf die Erziehung der Kinder und hätten "manchmal die subjektive Gewissensüberzeugung, dass die frühere, unheilbar zerstörte Ehe niemals gültig war".

Das Schreiben betont jedoch auch die Forderung, wiederverheiratete Geschiedene müssten enthaltsam zusammenleben, um wieder die Sakramente wie die Kommunion empfangen zu können. (gho)

Themenseite: Familiensynode

Vom 4. bis 25. Oktober 2015 tritt die XIV. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode unter dem Thema "Die Berufung und Sendung der Familie in Kirche und Welt von heute" zusammen. Die Themenseite bündelt die Berichterstattung von katholisch.de zur Synode.