So ist die Bischofssynode entstanden
Papst Franziskus tut es und auch seine Vorgänger Benedikt XVI., Johannes Paul II. und Paul VI. haben es getan. Egal ob man die Kirchenoberhäupter der vergangenen Jahre und Jahrzehnte kirchenpolitisch eher als konservativ oder liberal, ob menschlich eher als umgänglich oder schwierig bezeichnen mag: Auf den guten und kollegialen Rat ihrer Mitbrüder wollten sie nicht verzichten und riefen deshalb regelmäßig Bischofssynoden ein – selbst, wenn sie anschließend nicht immer deren Ergebnissen folgten.
Entstanden ist diese Form der päpstlichen Beratung nach kirchlichem Maßstab erst in jüngster Vergangenheit. Die Idee, den weltkirchlichen Dialog zu stärken und dauerhaft eine offene Gesprächskultur in die katholische Kirche einziehen zu lassen, wurde während des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) geboren. Zu groß war die Angst der Konzilsväter, dass man nach dem Ende der Beratungen erneut fast 100 Jahre würde warten müssen – das letzte Mal traf man sich ab 1869 zum Ersten Vatikanum –, bis man sich wieder in bischöflicher Kollegialität dem Wohl der Gesamtkirche widmen kann.
Ziele der Bischofssynode klar definiert
Eine Entscheidung erfolgte schnell, nämlich noch während des Konzils. Am 28. Oktober 1965 setzte Papst Paul VI. das Dekret "Christus Dominus", in dem die Einrichtung der Bischofssynode vorgesehen war, in Kraft. De facto hatte er sie aber schon gut einen Monat zuvor mit seinem apostolischen Schreiben "Apostolica sollicitudo" ("Mit apostolischer Sorge") ins Leben gerufen und ihr eine gesetzliche Grundlage gegeben. Die Ziele dieser neuen Versammlungsform sind im Schreiben klar definiert: die Zusammenarbeit zwischen Papst und Bischöfen des ganzen Erdkreises fördern; eine unmittelbare und wirkliche Kenntnis über Fragen und Verhältnisse in der heutigen Welt erlangen; und die Übereinstimmung in den Urteilen über wesentliche Inhalte der Lehre und den Fortschritt im Leben der Kirche leichter machen.
Erstmals bekam die Weltkirche auf Einladung Pauls VI. die Chance dazu. 193 Synodale aus aller Welt versammelten sich ab dem 29. September 1967 in der eigens dafür bestimmten "Aula Nuova del Sinodo" im Vatikan. Zuvor hatten hier noch ausgemusterte Museumsbestände gelagert. Das Thema von damals klingt dabei überraschend aktuell: die Glaubenskrise. Gerügt wurden "ungebührliche Neuerungen, falsche Meinungen, ja sogar Irrtümer im Glauben". Diese beträfen Gottvater selbst, die Wunder und Auferstehung Jesu sowie die Erbsünde und die Jungfräulichkeit Marias. Überschrieben war die Synode mit dem Titel: "Der Erhalt und die Stärkung des katholischen Glaubens, seine Vollständigkeit, seine Kraft, seine Entwicklung, seine lehrmäßige und historische Kohärenz".
Darüber hinaus diskutierten die Bischöfe über eine Neufassung des Kirchenrechts, die Reform der Priesterseminare und der Liturgie sowie die "Mischehenfrage". Der "Spiegel" urteilte später rückblickend: "Das Ergebnis der ersten Synode war gering." Und die meisten "Empfehlungen" der nach Rom gereisten Oberhirten verstaubten in den Schubläden des Vatikan.
Schaut man allerdings genauer hin, darf das Urteil über die Synode nicht ganz so streng ausfallen. Am besten trifft es wohl der Begriff "Erprobungsphase". Viel wurde davor, danach und währenddessen über Strukturen und Verbindlichkeiten diskutiert. Etwa darüber, inwiefern Bischofskonferenzen künftig bei der Festlegung der Tagesordnung mitbestimmen könnten, ob Kurienmitarbeiter nur anwesend statt stimmberechtigt sein sollten, um den Weltepiskopat zu stärken, und ob die Synodenaula eher für Diskussion und spontanen Austausch oder doch für Vorträge und Monologe da ist.
Keine direkten, aber langfristige Erfolge
Wenn auch nicht unmittelbar, so flossen langfristig aber auch Beratungsinhalte aus dieser ersten Bischofssynode in päpstliche Bestimmungen ein. In puncto "Mischehe" sprachen sich die Synodenväter mit klarer Mehrheit dafür aus, die Trauung für konfessionsverschiedene Paare zu erleichtern. 1970 veröffentlichte Papst Paul VI schließlich mit seinem Schreiben "Matrimonia mixta" eine rechtliche Neuordnung der "Mischehe" – und folgte darin in Teilen den Vorschlägen.
Ebenfalls auf die Synode zurück geht die Einrichtung der "Internationalen Theologenkommission" im Jahr 1969. War die Position gegenüber Theologen zunächst eher kritisch – man hatte sie erst gar nicht zur Synode eingeladen –, stimmten die Synodalen schließlich für die Einrichtung einer entsprechenden Unterkommission der Glaubenskongregation. Auch eine neue Messordnung, die 1969 in Kraft trat, und sogar die Reform des Kirchenrechts nahmen hier ihren Ausgangspunkt. Die Arbeiten am neuen "Kodex des kanonischen Rechts" zogen sich allerdings bis 1983 hin.
Themen: Familiensynode
Im Herbst 2014 und 2015 haben sich zwei Bischofssynoden im Vatikan mit Ehe und Familie beschäftigt. Im April 2016 erschien dazu das päpstliche Dokument "Amoris laetitia". Die Themenseite bündelt die Berichterstattung zu den Synoden.Die Kehrseite der Medaille: Lediglich zwei Dokumente wurden im Verlauf des rund einen Monat anhaltenden Treffens verfasst. So wiesen die Synodalen hinsichtlich der Glaubenskrise ein verurteilendes Dokument der römischen Kurie zurück und ersetzten es durch einen Bericht mit positiven, pastoralen Aussagen und Empfehlungen. Darüber hinaus verfassten sie eine vielbeachtete Friedensbotschaft, die unter dem Motto "Botschaft der Hoffnung an die Welt" mit stets neuem Inhalt zum festen Bestandteil aller Bischofssynoden wurde.
In den vergangenen 51 Jahren ist die Bischofssynode – wie von Paul VI. in "Apostolica sollicitudo" gewünscht – zu einer festen Institution geworden. 27-mal kamen die Bischöfe seitdem zusammen; davon 14-mal zu ordentlichen Generalversammlungen, an denen gewählte, entsandte und ernannte Synodale aus der gesamten Weltkirche teilnahmen. Zuletzt diskutierten sie 2015 unter Franziskus über das Thema Ehe und Familie. Drei weitere Male trafen sich die Bischöfe "außerordentlich". Der Unterschied dabei: eine verkürzte Vorbereitungszeit und weniger gewählte Synodale. Übrig bleiben zehn Sonderversammlungen, die als lokal begrenzte Bischofssynoden für unterschiedliche Weltgegenden stattfanden.
Lässt Franziskus die Bischöfe entscheiden?
Bei den bisher 27 Bischofssynoden wird es allerdings nicht lange bleiben. Im Oktober steht ein weiteres Treffen des Weltepiskopats zum Thema Jugend auf dem Programm. Ein Jahr später - im Herbst 2019 - folgt dann eine Regionalversammlung der Bischöfe aus dem Amazonas-Gebiet. Dabei sollen die Umweltschäden durch Raubbau im Amazonasgebiet und deren soziale Folgen im Mittelpunkt stehen.
Doch Papst Franziskus setzt nicht nur auf eine ziemlich hohe Taktung bei der Einberufung von Bischofssynoden. Mit der nun erlassenen Konstitution "Episcopalis communio" (Die Bischöfliche Gemeinschaft) strukturiert er das Instrument zudem flexibler. Sowohl bei der Vorbereitung einer Synode wie auch bei der Umsetzung ihrer Ergebnisse sollen Bischöfe ihre Priester wie Gläubigen stärker einbeziehen. Fragebögen, wie es sie jüngst für die Familien- und Jugendsynode gab, sollen künftig nicht mehr nur eine Option sein, sondern verpflichtend werden. Die Bischofssynode müsse "immer stärker ein besonderes Mittel werden, auf das Volk Gottes zu hören", heißt es in der Konstitution.
Dennoch darf man auch nach der Veröffentlichung des Dokuments die Frage stellen: Kann die Synode nicht noch mehr? Ihre eigentliche Aufgabe ist es zwar, "über die Verhandlungsthemen zu beraten und Wünsche zu äußern, nicht aber diese zu entscheiden und über sie Dekrete zu erlassen", wie es das Kirchenrecht formuliert (Can. 343 CIC). Allerdings kennt der gleiche Kanon auch eine Ausnahme von dieser Regel. Nämlich dann, wenn "der Papst ihr Entscheidungsgewalt übertragen hat". Bisher hat das jedoch noch kein Pontifex getan, auch Franziskus nicht.
Dieser Artikel erschien erstmals im September 2017 und wurde aktualisiert.