Es bleiben offene Fragen
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Papst Franziskus hat das Verfahren zur Feststellung, ob eine Ehe nichtig ist, deutlich vereinfacht: Die erste Instanz entscheidet, eine zweite wird nicht mehr automatisch damit befasst, nur noch im Konfliktfall. Und in bestimmten eindeutigen Fällen darf der Bischof sogar im Eilverfahren die Nichtigkeit feststellen.
Franziskus setzt damit ein Ergebnis der Familiensynode vom vergangenen Jahr um - schneller als gedacht; die Synodenväter brauchen sich nun bei der kommenden Synode nicht mehr mit dem Verfahren zu beschäftigen.
Einer der schärfsten Gegner der Entbürokratisierung war bisher Kardinal Raymond Burke: Er sieht ein klar definiertes, sorgfältig umgesetztes rechtliches Verfahren als notwendig an, um die schwerwiegende Frage der Gültigkeit einer Ehe angemessen zu entscheiden. In seinem Beitrag im Sammelband der Reformkritiker spricht er von einem "Recht auf ein der Wahrheit entsprechendes objektives Urteil". Burkes Argumentation ist bestechend: Die Unauflöslichkeit der Ehe steht fest, es kann nur festgestellt werden, dass eine unauflösliche, sakramentale Ehe im Einzelfall nicht zustandegekommen ist - und der Tragweite dieser Frage begegnet die Kirche durch ein sorgfältiges rechtsförmiges Verfahren. Auch, so Burke, "um schädlicher Verwirrung entgegenzuwirken".
Die Reform des Papstes ist verständlich hinsichtlich der Ortskirchen, in denen Betroffene keinen Zugang zu kirchlicher Ehegerichtsbarkeit haben; sei es aufgrund ihrer Ressourcen (Franziskus verfügt die Kostenfreiheit des Verfahrens), sei es aufgrund mangelnder Institutionen.
Gerade aber in Deutschland und in den USA, wo eine professionelle kirchliche Gerichtsbarkeit besteht, wirken Burkes Bedenken besonders plausibel: Wenn die Frage nach der Sakramentalität einer Verbindung zwischen zwei Menschen im wesentlichen als kirchenrechtliche Fragestellung behandelt wird - warum dann ohne Not ein über Jahrhunderte entwickeltes und bewährtes Verfahren über Bord werfen? Wie plausibel ist die juristische Argumentation hinsichtlich der Unauflöslichkeit der Ehe, wenn das juristische Verfahren zielorientiert möglichst einfach gestaltet wird?
Mit seiner Reform hat Franziskus es der Synode erspart, sich im rechtlichen Kleinklein der Formulierung des kirchlichen Verfahrensrechts zu ergehen. Er hilft denen, die keinen Zugang zu kirchlichen Gerichten haben, und er erspart vielen Betroffenen ein langes und zermürbendes Verfahren, auch um den Preis weniger sorgfältiger Verfahren. Die pastorale wie dogmatische Frage, wie mit zerbrochenen Ehen angemessen umzugehen ist, wie die Unauflöslichkeit des Sakraments mit zerstörten und zerbrochenen Ehen in Einklang zu bringen ist, löst er so nicht. Das bleibt der Synode zu diskutieren.