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Alles rechtens mit dem Rücktritt?

Kirchenrechtler Norbert Lüdecke berichtet über die rechtlichen Aspekte des Papst-Rücktritts.

Video: © Sarah Schortemeyer und Saskia Gamradt

"katholisch.de Spezial" - Der Kirchenrechtler Nobert Lüdecke bestätigt, dass der Papst-Rücktritt durchaus im Kirchenrecht vorgesehen ist und nicht nur mit dem Tod beendet wird. Doch wie es wirklich mit dem Ex-Papst Ratzinger weiter gehe, liege allein in der Hand seines Nachfolgers, so Lüdecke.

Kirchenrechtler Lüdecke erklärt des Weiteren das ein Papst aus eigener Kraft zurück treten darf, aber niemand anders einen Rücktritt für ihn entscheiden darf. Niemand wurde je dafür festgelegt, denn der Herr Gott wird schließlich einen geistlicher Verwirrten nicht mehr in so einem wichtigem Amt regieren lassen, sondern diesen "befreien".

Die Papstwahl ist nun nicht detailhaft vorgegeben wie im Falle des Todes eines Papstes. Um die Papstwahlordnung kann nur vom Papst selbst geändert werden. Hat Ex-Papst Ratzinger noch etwas zu sagen nach seinem Rücktritt? Diese Frage kann Lüdecke beantwortet, denn dies ist nicht erlaubt, deshalb wird er zwar noch im Vatikan bleiben, aber nichts mit entscheiden. Er muss dem Folge leisten, was der neue Papst ihn fordert zu machen.