Französischem Primas wird Nichtanzeige sexueller Übergriffe vorgeworfen

50.000 Unterschriften für Rücktritt von Kardinal Barbarin

Veröffentlicht am 23.08.2018 um 12:02 Uhr – Lesedauer: 
Missbrauch

Paris ‐ Kardinal Philippe Barbarin wird Nichtanzeige sexueller Übergriffe vorgeworfen. Bald muss er sich vor Gericht verantworten. Doch einem Priester genügt das nicht: Er startete eine Online-Petition für den Rücktritt des Kardinals.

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Eine Online-Petition für einen Rücktritt des Lyoner Kardinals Philippe Barbarin hat bis Donnerstagvormittag mehr als 50.000 Unterzeichner gefunden. Dem französischen Primas wird Nichtanzeige sexueller Übergriffe vorgeworfen. Er wurde 2017 vor Gericht angehört; die Hauptverhandlung ist nach mehreren Verschiebungen nun für Oktober anberaumt.

Ein französischer Priester aus Valence rief die Petition kurz nach einem Brief von Papst Franziskus ins Leben, in dem Katholiken aus der ganzen Welt aufgefordert wurden, gegen sexuellen Missbrauch im Klerus zu mobilisieren. Die Initiative ist von einem an Barbarin gerichteten Schreiben begleitet. Der Initiator, Pfarrer Pierre Vignon, lädt seine "Mitbrüder" sowie "all jene Mitglieder der Kirche" ein, die Petition zu unterzeichnen, "die sich der Bedeutung des Schadens für die Missbrauchsopfer bewusst sind". Vignon erklärte in einem Interview, er habe den Kardinal bereits einmal auf seinen Umgang mit den damaligen Vorfällen angesprochen. Da dieser nicht reagiert habe, mache er es nun noch einmal in dieser öffentlichen Form.

Vorwurf: Mehr als 70 Kinder missbraucht

Beschwerdeführer gegen Barbarin sind zehn Opfer eines pädophilen Priesters, ehemalige Pfadfinder aus der zweiten Hälfte der 80er Jahre. Sie werfen Barbarin vor, im Jahr 2007 entsprechende Vorwürfe gegen den Priester, Bernard Preynat, nicht weiterverfolgt zu haben. Insgesamt soll dieser gegen mindestens 70 Kinder übergriffig geworden sein.

Bereits 2016 war gegen Barbarin wegen Nichtanzeige sexueller Übergriffe eines anderen pädophilen Priesters ermittelt worden. Damals stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach einigen Monaten ein; es habe keine Hinweise auf eine Straftat seinerseits gegeben. Im August 2017 räumte der Kardinal in einem Interview Fehler im Umgang mit Anzeigen sexuellen Missbrauchs ein. Sein Vorgehen 2007 sei der Schwere der Vorfälle "nicht angemessen" gewesen. Zugleich betonte er, "absolut nichts vertuscht" zu haben; dieses Wort sei in dem Kontext "unzulässig".

Barbarin erklärte, der betreffende Priester habe nach einer Anzeige im Jahr 2007 beteuert, seit 1991 sei nichts mehr vorgefallen. Dies habe er prüfen lassen und den Priester damals im Amt belassen. "Einige sagen, dass das nicht möglich ist, da Missbrauchstäter unweigerlich Wiederholungstäter seien", so der Primas. Tatsächlich sei aber bis heute nichts mehr aktenkundig geworden. (KNA)