Maßnahmen gegen die Kirchenkrise

Auch Schweizer Bischöfe beschließen "synodales Vorgehen"

Veröffentlicht am 06.06.2019 um 14:10 Uhr – Lesedauer: 

Sankt Gerold ‐ Deutschland macht es vor, das Nachbarland zieht nun nach: Auch die Schweizer Bischofskonferenz will ein "synodales Vorgehen" zur Erneuerung der Kirche. Damit zeigen verschiedene offene Briefe und Appelle nun Wirkung.

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Die katholischen Bischöfe der Schweiz planen umfassende Maßnahmen zur Erneuerung der Kirche. "Verschiedene offene Briefe und Appelle", die sie erreicht hätten, seien "Ausdruck einer Krise in unserer Kirche", erklärte die Bischofskonferenz am Donnerstag nach Abschluss ihrer Vollversammlung im österreichischen Sankt Gerold. "Die Sorgen der Gläubigen sind auch die Sorgen der Bischöfe!", hieß es. Auf Bistumsebene gebe es bereits verschiedene Gesprächsrunden. Ein ähnlicher Dialog solle nun auch auf nationaler Ebene stattfinden.

Dabei wolle man die sehr komplexen und unterschiedlichen Fragen und Forderungen gemeinsam mit möglichst vielen Gläubigen angehen, hieß es weiter. Zu den angesprochenen Themen zählten die Rolle der Frau, der Umgang mit der Ehelosigkeit von Priestern, sexuelle Übergriffe und Machtmissbrauch sowie Glaube und Glaubensweitergabe. Eine Arbeitsgruppe solle Methodik und mögliche Teilnehmer prüfen.

Dabei spiele "das synodale Vorgehen" eine wichtige Rolle, so die Bischöfe weiter. Die Deutsche Bischofskonferenz hatte bei ihrer Vollversammlung im März in Lingen einen "verbindlichen synodalen Weg" zur Erneuerung und zu Veränderungen der Kirche beschlossen. Als Themen stehen unter anderem die kirchliche Sexualmoral, die Rolle der Frau sowie die priesterliche Lebensform auf der Agenda. Kurz nach dem Beschluss hatten einige Bischöfe allerdings vor zu hohen Erwartungen gewarnt oder sich sogar vom "synodalen Weg" distanziert.

Ablehnung der Volksinitiative "Organspende fördern - Leben retten"

Weiter erklärten die Bischöfe ihre Ablehnung der im April entstandenen Volksinitiative "Organspende fördern - Leben retten", die zur Erhöhung der Zahl der Organübertragungen eine "Widerspruchslösung" befürwortet. Demnach würde die Spende von Organen, Geweben und Zellen bei jeder verstorbenen Person automatisch erfolgen, sofern sie zu Lebzeiten nicht ausdrücklich ihre Ablehnung geäußert hat.

Dies stünde dem Grundsatz der ausdrücklichen Freiwilligkeit entgegen, so die Bischöfe. Obwohl Organspende ein Akt der Liebe sei, könne daraus keine moralische Pflicht abgeleitet werden. "Wer sich nicht für eine Organspende entscheidet, kann somit keineswegs moralisch verurteilt werden", erklärte die Bischofskonferenz.

Erfahrungen in der Seelsorge zeigten, dass häufig die Angehörigen solch folgenschwere Entscheidungen über eine mögliche Organspende zu treffen hätten. Daher ermutigten die Bischöfe alle Gläubigen, ihren Willen zu diesem Thema mit den Angehörigen zu besprechen.

Die 324. Vollversammlung der Schweizer Bischofskonferenz fand von Montag bis Mittwoch in der Propstei Sankt Gerold statt, eine Filialniederlassung des Schweizer Wallfahrtsorts Einsiedeln. (tmg/KNA)