Gericht: Erzbistum Köln muss Investitionen nicht offenlegen
Das Erzbistum Köln muss keine Auskunft darüber geben, in welche Anlagen und Firmen es sein Vermögen investiert. Das Verwaltungsgericht Köln wies am Donnerstag eine Auskunftsklage des Recherchezentrums "Correctiv" ab. Der Vorsitzende Richter Sebastian von Aswege verwies zur Begründung auf das von der Verfassung garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Die Vermögensverwaltung sei deren innere Angelegenheit.
Das Erzbistum kann laut Gericht nicht als staatliche Behörde gesehen werden, gegen die entsprechend Paragraf 4 des Landespressegesetzes ein Auskunftsrecht geltend gemacht werden kann. Zwar werde die Kirchensteuer mit Hilfe der Finanzämter eingezogen, doch handele es sich dabei um die Mitgliederbeiträge. "Es sind nicht öffentliche Mittel des Staates." Das Gericht ließ eine Berufung gegen die Entscheidung zu.
Berufung ist möglich
"Correctiv" wollte mit der Klage erfahren, ob das Vermögen der Erzdiözese möglicherweise klimaschädlichen Öl- oder Gasfirmen zugutekommt. Es gehe um die Frage, ob die Kirche "ihr Geld so anlegt, dass die Schöpfung bewahrt wird", erklärte "Correctiv"-Reporterin Annika Joeres.
Das Erzbistum Köln begrüßte die Entscheidung des Gerichts. "Jeder Euro aus der Kirchensteuer, den die Mitglieder uns zur Verfügung stellen, wird für kirchliche Aufgaben eingesetzt. Darüber entscheiden überwiegend gewählte Vertreter der Mitglieder", erklärte Generalvikar Markus Hofmann. Seelsorge, Caritas und Bildung ständen dabei im Mittelpunkt. "In Umfragen bestätigen uns die Menschen – nicht nur Katholiken –, dass sie diesen Einsatz sehr schätzen. Mittel, die zur Vorsorge langfristiger Verpflichtungen dienen, legen wir ausnahmslos nach ethisch-nachhaltigen Grundsätzen an. Dazu gibt es volle Transparenz und regelmäßige Berichte.“ Dagegen erklärte das Recherchezentrum, sich weiter für Transparenz einsetzen zu wollen.
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Die Finanzanlagen des Erzbistums Köln belaufen sich auf rund 2,8 Milliarden Euro. Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat schließt laut Finanzbericht 2017 Investitionen aus, die etwa in Verbindung mit der Produktion von Abtreibungs- oder Verhütungsmitteln, Pornografie, Korruptionsvorwürfen, Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit, der Rüstungsindustrie oder Vorwürfen schwerer Umweltverschmutzungen stehen.
Das Erzbistum nimmt nach eigenen Angaben die Anlageinvestitionen nicht selbst vor. Die Beratungsgesellschaft imug erstelle eine Liste von Unternehmen, die ihren Anlagerichtlinien nicht entsprechen. Diese Liste müssten die vom Erzbistum beauftragten Kapitalanlagemanager beachten. Zudem erstelle die imug für den Energiesektor unter Nachhaltigkeitskriterien ein Ranking aller 340 Unternehmen dieser Branche; davon seien 164 Best-in-Class-Unternehmen als investierbar identifiziert. Zum Bilanzstichtag stelle darüber hinaus eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft fest, ob die Ausschluss-Kriterien eingehalten wurden.
"Correctiv" besteht seit 2014. Aufmerksamkeit erregte das Portal unter anderem durch Recherchen zu Cum-Ex-Geschäften. Außerdem überprüfen die Journalisten mögliche Falschmeldungen für Facebook. (cph/KNA)