Mitarbeiter des Erzbistum München und Freising halfen beim Auszug

Letzte Bewohnerin aus Kloster Altomünster ausgezogen

Veröffentlicht am 26.04.2018 um 12:40 Uhr – Lesedauer: 
Orden

Altomünster ‐ Die 39 Jahre alte Juristin hatte sich über ein Jahr vor kirchlichen und weltlichen Gerichten gegen den Auszug gewehrt. Mitarbeiter des Erzbistums München und Frieising halfen ihr nun beim Auszug.

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Die letzte Bewohnerin des aufgelösten oberbayerischen Klosters Altomünster hat ihre Zelle geräumt. Wie eine Sprecherin des Erzbischöflichen Ordinariats in München am Donnerstag auf Anfrage bestätigte, verließ die Frau das Kloster am Mittwochabend und bezog eine von der Gemeinde Altomünster zur Verfügung gestellte Unterkunft. Mitarbeiter des Ordinariats hätten ihr zehn Stunden beim Packen geholfen, dann habe sie ihre Schlüssel abgegeben. Alles sei einvernehmlich abgelaufen.

Die 39 Jahre alte Juristin Claudia Schwarz hatte sich über ein Jahr vor kirchlichen und weltlichen Gerichten in mehreren Prozessen gegen ihren Auszug gewehrt, nachdem die letzten beiden Nonnen das Kloster schon verlassen hatten. Dabei berief sie sich darauf, Nonne werden zu wollen und von der letzten Priorin des Birgittenklosters schon als Anwärterin aufgenommen worden zu sein. Dieser Status wurde ihr vom Erzbistum, das die stark renovierungsbedürftige Anlage zu Jahresbeginn 2017 übernommen hatte, in Abrede gestellt. Noch im Februar hatte das Verwaltungsgericht München entschieden, dass Schwarz vorerst im Kloster wohnen bleiben kann - bis über das weitere Schicksal der Frau und des Klosters entschieden ist.

Bild: ©picture alliance/Arco Images GmbH/Lenz, G.

Das Birgittenkloster in Altomünster wurde Ende des 15. Jahrhunderts gegründet und im Januar 2017 aufgelöst.

Vor zwei Wochen teilte das Ordinariat mit, dass das oberste Gericht im Vatikan die wiederholte Beschwerde gegen die vor mehr als einem Jahr verfügte Auflösung des Klosters letztinstanzlich abgewiesen habe. Das in Lateinisch verfasste Dekret halte demnach ausdrücklich fest, "dass es im Kloster Altomünster zum Zeitpunkt der Auflösung keine Kandidatinnen, Postulantinnen oder Novizinnen gab". Damit bestätige sich erneut, dass "eine noch im Kloster wohnende vermeintliche Ordensanwärterin zu keinem Zeitpunkt als solche zu betrachten war und zum Auszug verpflichtet ist". Für diesen Fall hatte die Juristin dem Erzbistum in einem gerichtlich geschlossenen Vergleich ihren Auszug zugesagt.

Das Erzbistum München und Freising, das die Anlage und die damit verbundenen Flächen übernommen hat, will nach den Worten der Ordinariatssprecherin zunächst Sicherungsmaßnahmen vornehmen, um weitere bauliche Schäden an den sanierungsbedürftigen Gebäuden zu verhindern. Altomünster war die letzte deutsche Niederlassung des alten Zweigs der Birgitten. (bod/KNA)