DBK-Vorsitzender sprach beim Anti-Missbrauchsgipfel

Marx stellt "Päpstliches Geheimnis" bei Missbrauch infrage

Veröffentlicht am 23.02.2019 um 12:11 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ Am Vormittag hielt der DBK-Vorsitzende Kardinal Reinhard Marx seine Rede auf dem Anti-Missbrauchsgipfel in Rom: Dabei stellte er die kirchlichen Geheimhaltungsnormen bei der Verfolgung von Missbrauchs-Straftaten infrage und forderte die Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Kirche.

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Der Münchner Kardinal Reinhard Marx hat die Anwendung des "Päpstlichen Geheimnisses" bei kirchlichen Prozessen gegen Missbrauchstäter infrage gestellt. Beim internationalen Anti-Missbrauchsgipfel im Vatikan sagte Marx am Samstag, er sehe keine "zwingenden Gründe", warum diese Geheimhaltungsnormen bei der Verfolgung von Missbrauchs-Straftaten Anwendung finden sollten. Deshalb sei der Hinweis auf das Päpstliche Geheimnis kein überzeugender Einwand gegen die Forderung nach Transparenz und Nachvollziehbarkeit in Missbrauchs-Prozessen, so der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz.

Auch der juristische Grundsatz der Unschuldsvermutung für die Beschuldigten widerspreche nicht der Forderung nach Transparenz. Im Gegenteil sei ein transparentes, öffentliches und klar geregeltes Verfahren der "beste Sicherungsmechanismus gegen Vorurteile oder falsche Beurteilungen eines Falls". Dadurch werde "ein Grad an Glaubwürdigkeit geschaffen, der die Wiederherstellung des Rufs einer zu Unrecht beschuldigten Person ermöglicht", so der Kardinal. Marx betonte weiter: "Nicht Transparenz fügt der Kirche Schaden zu, sondern begangene Missbrauchstaten, mangelnde Transparenz und Vertuschung in deren Folge."

Als "Päpstliches Geheimnis" werden strenge Geheimhaltungsnormen für bestimmte Rechts- und Verwaltungsvorgänge in der katholischen Kirche bezeichnet. Ihre Verletzung steht unter Strafe. Der Geltungsbereich wurde 1974 neu geregelt. Heute werden vom "Päpstlichen Geheimnis" vor allem Vorgänge bezüglich der Ernennung neuer Bischöfe sowie die juristischen Verfahren nach Anzeigen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen geschützt. Auch die geltende Norm aus dem Jahr 2001 mit dem Titel "Sacramentorum sanctitatis tutela" stellt Missbrauchsverfahren in Artikel 30 unter "Päpstliches Geheimnis". Kritiker des kirchlichen Umgangs mit Missbrauchsfällen hatten wiederholt das Päpstliche Geheimnis als eine Ursache für Vertuschung in Missbrauchsfällen bezeichnet.

Forderung von kirchlichen Verwaltungsgerichten

Weiter forderte Marx die Einrichtung kirchlicher Verwaltungsgerichte. Der Kardinal betonte, dass der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen auch mit Machtmissbrauch im Bereich der Verwaltung zusammenhänge. "Verwaltung hat hier nicht dazu beigetragen, dass der Sendungsauftrag der Kirche erfüllt wird, sondern im Gegenteil dazu, dass er verdunkelt, diskreditiert und verunmöglicht wurde." Damit kirchliche Verwaltung künftig dem eigenen Anspruch gemäß handle, müssten Verwaltungsvorgänge transparent und nachvollziehbar sein. Nur dann könnten sich Menschen gegen Fehler im Handeln der Verwaltung wehren. "Deswegen ist auch die Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Kirche sehr angezeigt und notwendig", sagte Marx.

Die Einführung einer allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Kirche wurde von Fachjuristen seit der Inkraftsetzung des modernen Kirchenrechts im Jahr 1983 immer wieder diskutiert.

m Rahmen des Anti-Missbrauchsgipfels mit internationalen Vertretern von Opfern getroffen. Das Gespräch in Rom mit 16 Mitgliedern des Netzwerks "Ending Clergy Abuse" (ECA) habe rund eineinhalb Stunden gedauert, teilte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, im Anschluss mit. Dabei habe sich Marx vor allem die Erfahrungen der Betroffenen angehört; zudem habe man über das Verständnis von "Null Toleranz" gesprochen. Über das Gespräch wollte Marx am Abend auch Papst Franziskus informieren und Grüße überbringen, so Kopp. Organisiert hatten die spontane Begegnung der deutsche Vertreter bei ECA, Matthias Katsch vom "Eckigen Tisch", und Kopp. (tmg/KNA)